Erleichterte Einburgerung
2021-03-29T18:08:04
Voraussetzungen
- Betroffen sind alle Kinder, gleich welchen Alters und Wohnorts, deren Mutter Burgerin von Brig-Glis ist und in Brig-Glis ansässig ist und Kinder, deren Mutter verstorben ist und in Brig-Glis wohnen. Die Kinder müssen im Besitze des Walliser Kantonsbürgerrechtes sein.
- Betroffen ist der Ehegatte, dessen Frau Burgerin von Brig-Glis ist und in Brig-Glis wohnt. Der Ehegatte muss im Besitze des Walliser Kantonsbürgerrechtes sein.
- In Zukunft erhalten alle Kinder, die nach dem 01.07.2008 von Burgerinnen mit Burgerrecht und Wohnsitz in Brig-Glis geboren werden, das Burgerrecht von Brig-Glis. Sie müssen im Besitze des Walliser Kantonsbürgerrechtes sein.
- Ehegatten mit Walliser Kantonsbürgerrecht können bei der Heirat nach dem 01.07.2008 mit einer Burgerin von Brig-Glis ein Gesuch stellen, ob sie Burger von Brig-Glis werden wollen, vorausgesetzt, dass die Familie (Frau) in Brig-Glis Wohnsitz hat. Der Burgerrat wird einmal im Jahr über die Aufnahme entscheiden.
Die Einburgerungskosten
- Kinder Fr. 500.-- pauschal
- Ehegatte Fr. 500.--
- Ehegatte & Kinder Fr. 750.-- pauschal
Es besteht nach wie vor die Möglichkeit, für die erwähnten Kinder sowie Ehegatten ein Gesuch um erleichterte Einburgerung an den Burgerrat zu stellen.